- Immobiliengutachten - Wertexpertise - Kaufberatung - Energieausweis
- Erbschaft und Schenkung "Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts" - Eheschließung - Ehescheidung - Pflegschaft -
Vermögensaufstellung - Immobilienkauf - Immobilienverkauf - Finanzamt
Wir haben uns als Sachverständiger und Immobiliengutachter in München auf die Erstellung von Immobilienbewertungen für verschiedene Bewertungsanlässe spezialisiert.
Nicht in jedem Bewertungsfall wird ein 40 - bis gar 60-seitiges Gutachten benötigt. In vielen Fällen reicht zur Erlangung des Auftragszwecks die Erstellung einer Wertexpertise aus.
Ein Standardgutachten nach § 194 BauGB ist grundsätzlich ziemlich umfangreich (bis zu 60 Seiten) und dementsprechend teurer.
Oftmals reicht bei vielen gängigen Angelegenheiten ein Kurzgutachten (Marktwertermittlung), z. B. Vermögensaufstellung, Schenkung, Pflegschaft.
Im Fall der Fälle ist ein kostengünstiges Kurzgutachten meistens bei Bedarf auf ein Gutachten nach § 194 BauGB erweiterbar, und dementsprechend gerichtsfest!
Eine Wertexpertise beschränkt sich auf die Marktwertermittlung und auf eine Kurzbeschreibung der Immobilie, dies ist für die Ermittlung von einem Verkaufspreis der Immobilie bzw. zur Überprüfung vom Kaufpreis in den meisten Fällen ausreichend.
Gerne beraten wir Sie welcher Umfang und welche Form der Wertermittlung zu Ihrem Anliegen passt.
Für Vorabinformationen sind wir jederzeit gerne für Sie erreichbar. Büro: 089 - 829 88 059 oder Mobil: 0171 - 654 72 88
Wir unterstützen Sie fachkundig in allen Belangen rund um das Thema Kauf und Verkauf einer Immobilie. Wir beraten Sie gerne vorab unverbindlich, welche Form der Wertermittlung zu Ihrem Anliegen passt. z.B. bei Verhandlungen mit Maklern, Bauträgern, Banken, Käufern, privaten Verkäufern.
Gerne prüfen wir auch die Ihnen vom Verkäufer/Makler überlassenen Unterlagen und weisen Sie auf Besonderheiten hin.
Wir beraten Sie zu allen Anliegen und Fragen rund um den Erwerb einer Immobilie und stehen Ihnen fachkundig bei Verhandlungen mit Maklern, Bauträgern, privaten Verkäufern, Banken zur Seite.
Gerne prüfen wir für Sie alle relevanten Unterlagen, und ermitteln für Sie den tatsächlichen Marktwert der Immobilie.
Beim Verkauf einer Immobilie ist es enorm wichtig den wahren Wert von fachkundigen und unabhängigen Sachverständigen ermitteln zu lassen. Bevor Sie einen Makler beauftragen, sollten Sie Klarheit über Ihren Immobilienwert haben.
Auch wenn Sie den Verkauf selbst in die Hand nehmen wollen, ist es natürlich wichtig vorab den Marktwert zu kennen, und zu wissen welche Unterlagen für einen Verkauf erforderlich sind.
So können Sie Ihre Immobilie dann profitabel verkaufen!
Mit in Kraft treten der EnEV 2014 hat der Verkäufer einer Immobilie neue Pflichten zu erfüllen:
Der Immobilienverkäufer hat die Aufnahme der Pflichtangaben in die Immobilienanzeige sicherzustellen, egal ob er die Anzeige selber aufgibt oder ein Immobilienmakler.
Pflichtangaben gemäß §16a EnEV ab 01.05.2014:
Warum sollen Sie sich einen Energieausweis vom Experten ausstellen lassen?
Kooperation
Wir arbeiten mit qualifizierten Energieberatern zusammen, und können Ihnen somit auch die Erstellung Ihres Energieausweises anbieten.
Bisher existierte zur Vergütung der Ingenieure für die Ermittlung des Wertes von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken oder von Rechten an Grundstücken eine gesetzliche Grundlage. Maßgeblich hierfür war § 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Diese Bestimmung ist am 17.08.2009 außer Kraft getreten.
Dies hat den Vorteil, dass sich nunmehr das Honorar nach dem erforderlichen Aufwand orientieren kann, der für das Verkehrswertgutachten erforderlich ist.
Wie aufwendig ein Verkehrswertgutachten ist hängt u. a. von
ab.
Der Stundensatz beträgt 196,00 € + 19 % MwSt.. Die Fahrtkosten PKW betragen 0,80 €/Km + MwSt..
Um hier größtmögliche Transparenz und Sicherheit für den Auftraggeber zu gewährleisten, arbeiten wir üblicherweise mit vorher vereinbarten Festhonoraren.
Georg-Angermair-Straße 8 81245 München | Tel.: 089 – 829 88 059 | Fax.: 089 – 829 89 515
Mobil: 0171 – 654 72 88 | E-Mail: info@immobewertung-hercog.de