Leistungen

Leistungen/Honorar 

- Immobiliengutachten    - Wertexpertise    - Kaufberatung    - Energieausweis


- Erbschaft und Schenkung "Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts"  - Eheschließung  - Ehescheidung  - Pflegschaft  -

Vermögensaufstellung  - Immobilienkauf  - Immobilienverkauf  - Finanzamt

  • "steuerliche Aufteilung eines Grundstückskaufpreises in einen Boden- und Gebäudeanteil "
  • "Ermittlung einer tatsächlichen Restnutzungsdauer zum Zwecke der Gebäudeabschreibung"
ANFRAGE STARTEN


Als Bewertungssachverständiger ermittle ich gerne den Wert Ihrer Immobilie, jedoch bin ich kein Bausachverständiger, der Ihnen bei akuten Schäden sowie bei der Begleitung von Neubauten weiterhelfen kann.


Immobiliengutachten

Wir haben uns als Sachverständiger und Immobiliengutachter in München auf die Erstellung von Immobilienbewertungen für verschiedene Bewertungsanlässe spezialisiert.

Nicht in jedem Bewertungsfall wird ein 40 - bis gar 60-seitiges Gutachten benötigt. In vielen Fällen reicht zur Erlangung des Auftragszwecks die Erstellung einer Wertexpertise aus.


Ein Standardgutachten nach § 194 BauGB ist grundsätzlich ziemlich umfangreich (bis zu 60 Seiten) und dementsprechend teurer.

Oftmals reicht bei vielen gängigen Angelegenheiten ein Kurzgutachten (Marktwertermittlung), z. B. Vermögensaufstellung, Schenkung, Pflegschaft.


Im Fall der Fälle ist ein kostengünstiges Kurzgutachten meistens bei Bedarf auf ein Gutachten nach § 194 BauGB erweiterbar, und dementsprechend gerichtsfest!

Wertexpertise


Eine Wertexpertise beschränkt sich auf die Marktwertermittlung und auf eine Kurzbeschreibung der Immobilie, dies ist für die Ermittlung von einem Verkaufspreis der Immobilie bzw. zur Überprüfung vom Kaufpreis in den meisten Fällen ausreichend.


Gerne beraten wir Sie welcher Umfang und welche Form der Wertermittlung zu Ihrem Anliegen passt.


Für Vorabinformationen sind wir jederzeit gerne für Sie erreichbar. Büro: 089 - 829 88 059 oder Mobil: 0171 - 654 72 88


Kaufberatung


Wir unterstützen Sie fachkundig in allen Belangen rund um das Thema Kauf und Verkauf einer Immobilie. Wir beraten Sie gerne vorab unverbindlich, welche Form der Wertermittlung zu Ihrem Anliegen passt. z.B. bei Verhandlungen mit Maklern, Bauträgern, Banken, Käufern, privaten Verkäufern.


Gerne prüfen wir auch die Ihnen vom Verkäufer/Makler überlassenen Unterlagen und weisen Sie auf Besonderheiten hin.


Beratung beim Kauf einer Immobilie


Wir beraten Sie zu allen Anliegen und Fragen rund um den Erwerb einer Immobilie und stehen Ihnen fachkundig bei Verhandlungen mit Maklern, Bauträgern, privaten Verkäufern, Banken zur Seite.

Gerne prüfen wir für Sie alle relevanten Unterlagen, und ermitteln für Sie den tatsächlichen Marktwert der Immobilie.


Beratung beim Verkauf einer Immobilie


Beim Verkauf einer Immobilie ist es enorm wichtig den wahren Wert von fachkundigen und unabhängigen Sachverständigen ermitteln zu lassen. Bevor Sie einen Makler beauftragen, sollten Sie Klarheit über Ihren Immobilienwert haben.


Auch wenn Sie den Verkauf selbst in die Hand nehmen wollen, ist es natürlich wichtig vorab den Marktwert zu kennen, und zu wissen welche Unterlagen für einen Verkauf erforderlich sind.


  • gerne stellen wir die benötigten Unterlagen und Dokumente für Sie zusammen.


So können Sie Ihre Immobilie dann profitabel verkaufen!   


Energieausweis


Mit in Kraft treten der EnEV 2014 hat der Verkäufer einer Immobilie neue Pflichten zu erfüllen:

Der Immobilienverkäufer hat die Aufnahme der Pflichtangaben in die Immobilienanzeige sicherzustellen, egal ob er die Anzeige selber aufgibt oder ein Immobilienmakler.

Pflichtangaben gemäß §16a EnEV ab 01.05.2014:

  • Art des Ausweises, ob es sich um einen bedarfs- oder verbrausorientierten Ausweis handelt.
  • Wert des Endenergiebedarfs oder Energieverbrauches des Gebäudes im Energieausweis.
  • Der wesentliche Energieträger für die Heizung des Gebäudes.
  • Angabe des Gebäudebaujahres.
  • Die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.

Warum sollen Sie sich einen Energieausweis vom Experten ausstellen lassen?

  • Es erfolgt eine Qualitätskontrolle der verwendeten Daten.
  • Sie erhalten eine Anlage zum Energieausweis.
  • Viele Eigentümer sind mit der Eingabe der Daten überfordert, was meist zu einem falschen Ergebnis führt.


Kooperation

Wir arbeiten mit qualifizierten Energieberatern zusammen, und können Ihnen somit auch die Erstellung Ihres Energieausweises anbieten.


Honorar


Bisher existierte zur Vergütung der Ingenieure für die Ermittlung des Wertes von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken oder von Rechten an Grundstücken eine gesetzliche Grundlage. Maßgeblich hierfür war § 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Diese Bestimmung ist am 17.08.2009 außer Kraft getreten.


Dies hat den Vorteil, dass sich nunmehr das Honorar nach dem erforderlichen Aufwand orientieren kann, der für das Verkehrswertgutachten erforderlich ist. 


Wie aufwendig ein Verkehrswertgutachten ist hängt u. a. von 

  • der Form des Gutachtens 
  • der Objektart und der Objektgröße des Bewertungsobjekts
  • den zusätzlich zu berücksichtigenden Rechten, Lasten und Beschränkungen 
  • dem Objektzustand
  • dem Umfang der bereitgestellten Unterlagen zum Bewertungsobjekt
  • den anfallenden Nebenkosten

​ab.

Der Stundensatz beträgt 196,00 € + 19 % MwSt.. Die Fahrtkosten PKW betragen 0,80 €/Km + MwSt..


Um hier größtmögliche Transparenz und Sicherheit für den Auftraggeber zu gewährleisten, arbeiten wir üblicherweise mit vorher vereinbarten Festhonoraren.


Georg-Angermair-Straße 8 81245 München | Tel.: 089 – 829 88 059 | Fax.: 089 – 829 89 515

Mobil: 0171 – 654 72 88 | E-Mail: info@immobewertung-hercog.de

Share by: