Über uns

 Über uns  

Michael Hercog

Michael Hercog

  • Geboren 1974 in München
  • verheiratet, 2 Kinder
  • Ausbildung zum Bankkaufmann 1992 (IHK) bei der Stadtsparkasse München
  • Über 25 Jahre Berufserfahrung in der Immobilien- und Baufinanzierungsbranche als Immobilienmakler und Baufinanzierungsexperte (LBS Bayern, Bausparkasse der Sparkassen)


  • Nach DIN EN ISO/IEC 17024 (EU-CERT) zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien 
  • Nach DIAZert DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter


Sachverständige mit dieser speziellen Zertifizierung sind in Deutschland in den neueren Gesetzen und den zuletzt novellierten Verordnungen mit den

öffentlich bestellten Sachverständigen gleichgestellt.

Bei nach der ISO 17024 (International Standardization Organization) von einer international anerkannten Zertifizierungsstelle zertifizierten Sachverständigen ist die Qualifikation gegeben, welche einer ständigen Überwachung einschließlich einer periodischen Prüfungswiederholung unterliegt.


Politisch wurde bei der DIN EN ISO/IEC 17024 (International Electrotechnical Commission) der Weg über eine Weltnorm (ISO) gewählt, um diese dann anschließend europaweit (EN) und in für das jeweilige Land gültige Regelungen (in Deutschland als DIN) zu übertragen. Der deutsche Gesetzgeber hat sich  2009 mit Erlass des Akkreditierungsstellengesetzes und der Einführung des § 36a Gewerbeordnung (GewO) dazu entschieden, in Deutschland zwei Qualitätssicherungssysteme auf gesetzlicher Grundlage zu etablieren.


Seit 2009 besitzen demzufolge die Kammern kein Monopol mehr bezüglich der hoheitlich überwachten Sachverständigenqualitätssicherung. 

Der Gesetzgeber hat hier zum Vorteil der Verbraucher eine Wettbewerbssituation geschaffen.


Bei der Zertifizierung nach der ISO 17024 durch international anerkannte Zertifizierungsstellen wird jedoch nicht nur der Sachverständige überwacht, sondern auch der Zertifizierer und dessen Zertifizierungssystem. In der Überwachung der Zertifizierungsstellen liegt einer der beiden wesentlichen Qualitätsunterschiede zwischen öffentlicher Bestellung und Zertifizierung.


Gerichte können nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige beauftragen. ​

"In einer Entscheidung des Landgerichts Hechingen heißt es, dass eine Zertifizierung, erfolgt sie nach dem Standard DIN EN ISO/IEC 17024, ein der öffentlichen Bestellung vergleichbarer Sachkundenachweis darstellt und diesem gleichzusetzten ist (Landgericht Hechingen, Beschluss 19. Juli 2017, Aktenzeichen 1 OH 19/15)."


  • hohe Fachkompetenz und fortlaufende Qualitätsüberwachung 
  • regelmäßige Fachweiterbildungen


  • Ob für Behörden oder Unternehmen - Ihr Bedarf an Immobilienbewertungen ist bei mir in guten und professionellen Händen.


  • Mitglied im Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband e.V. 


Georg-Angermair-Straße 8 81245 München | Tel.: 089 – 829 88 059 | Fax.: 089 – 829 89 515

Mobil: 0171 – 654 72 88 | E-Mail: info@immobewertung-hercog.de

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