ANgebote

Wertexpertisen

Angebote zum Festpreis

Unsere Angebote zum Festpreis sind z.B. geeignet, wenn Sie eine preiswerte Vermögensübersicht erstellen lassen möchten, vorab überprüfen lassen, ob Rechtsmittel gegen den Erbschaftssteuerbescheid Erfolg versprechen und demzufolge ein differenziertes Wertgutachten zu empfehlen ist. Ebenso, wenn Sie den Verkauf oder den Kauf einer Immobilie beabsichtigen und den Wert der Immobilie kostengünstig ermitteln möchten, bietet sich eine Wertexpertise an.

Für Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne unter 089 – 829 88 059 oder Mobil unter 0171 – 654 72 88 zur Verfügung.

E-Mail-Adresse: info@immobewertung-hercog.de

Preis:
773,50 Euro
(650,00 Euro zzgl.19 % MwSt.) 

Immobilien-Wertexpertise
(automatisierte Wertermittlung)

Objektkurzbeschreibung und Wertexpertise, die im Büro des Sachverständigen erstellt wird.

Der Auftraggeber übergibt vorab folgende Unterlagen (nur soweit vorhanden)

  • Katasterkarte, Grundstücksfläche
  • Grundbuchauszug
  • Fotos des Gebäudes
  • Bauzeichnungen, Wohn- und Nutzflächenberechnungen
  • ggf. Mietverträge und aktuelle Mieten

Nach Durchsicht der Unterlagen wird dann eine Wertexpertise für das Objekt erstellt. Diese basiert auf dem amtlichen Bodenrichtwert, den ausgewerteten örtlichen Vergleichsmieten und Vergleichskaufpreisen sowie den sonstigen aus dem örtlichen Immobilienmarkt abgeleiteten Bewertungsdaten, ansonsten basiert die Bewertung auf den Unterlagen (Fotos , Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnung etc.) und ergänzenden Angaben bzw. Beschreibungen des Auftraggebers.

Das Ergebnis ist eine Expertise, bestehend aus Kurzbeschreibung des Objekts, Benennung der Bewertungsparameter und einer nachvollziehbaren Berechnung des Markt- bzw. Verkehrswerts.

 

Preis:
892,50 Euro
(750,00 Euro zzgl. 19 % MwSt.) 

Automatisierte Wertermittlung zuzüglich Außen- und Innenbesichtigung

Der Auftraggeber stellt vorab (nur soweit vorhanden) folgende Unterlagen zur Verfügung:

  • Katasterkarte, Grundstücksfläche
  • Grundbuchauszug
  • Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnung
  • ggf. Mietverträge und aktuelle Mieten

Im vereinbarten Termin besichtigt der Sachverständige gemeinsam mit dem Auftraggeber das Objekt von außen und innen und fertigt darüber ein Kurzprotokoll sowie 3 bis 5 Objektfotos an.

Die anschließend erstellte Wertexpertise basiert auf dem amtlichen Bodenrichtwert, den ausgewerteten örtlichen Vergleichsmieten und Vergleichskaufpreisen sowie den sonstigen aus dem örtlichen Immobilienmarkt abgeleiteten Bewertungsdaten.

Ansonsten basiert die Bewertung auf den Erkenntnissen aus dem Ortstermin, den übergebenen Unterlagen und ergänzenden Angaben des Auftraggebers.

Das Ergebnis ist eine Expertise, bestehend aus Kurzbeschreibung des Objekts, Benennung der Bewertungsparameter und einer nachvollziehbaren Berechnung des Markt- bzw. Verkehrswert.

BERATUNG UND Honorar

Bisher existierte zur Vergütung der Ingenieure für die Ermittlung des Wertes von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken oder von Rechten an Grundstücken eine gesetzliche Grundlage. Maßgeblich hierfür war § 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Diese Bestimmung ist am 17.08.2009 außer Kraft getreten.

Dies hat den Vorteil, dass sich nunmehr das Honorar nach dem erforderlichen Aufwand orientieren kann, der für das Verkehrswertgutachten erforderlich ist. 

Wie aufwendig ein Verkehrswertgutachten ist, hängt u. a. von 

  • der Form des Gutachtens 
  • der Objektart und der Objektgröße des Bewertungsobjekts
  • den zusätzlich zu berücksichtigenden Rechten, Lasten und Beschränkungen 
  • dem Objektzustand
  • dem Umfang der bereitgestellten Unterlagen zum Bewertungsobjekt
  • den anfallenden Nebenkosten

ab.

Der Stundensatz beträgt 196,00 € + 19 % MwSt.. Die Fahrtkosten PKW betragen 0,80 €/Km + MwSt..

Um hier größtmögliche Transparenz und Sicherheit für den Auftraggeber zu gewährleisten, arbeiten wir üblicherweise mit vorher vereinbarten Festhonoraren.

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